*bay und die Mühlen der Justiz
Frisch aus dem Briefkasten ein Schreiben einer Polizeistation im tiefsten Bayern:
"Sehr geehrte Frau Mo,
die Polizei führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft unter dem AZ X Ermittlungen gegen Frau Y wegen Verdachts des fortgeschrittenen Diebstahls/Betrugs durch und bittet um Ihre Mithilfe . Nach den bisherigen Ermittlungen hat die Beschuldigte über einen Zeitraum von 2 Jahren entwendete Kosmetikartikel des Herstellers Z über *bay verkauft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Rahmen des Verfahrens den Status des Zeugen haben.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben Sie am xx.04.2006 um 00:11 Uhr einen Artikel zum Preis von € 35,50 gekauft/ersteigert.
Um Ihnen eine Vorladung bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle zu ersparen
( schade, denn da arbeiten echt nette Jungs ;-) ) bitten wir Sie, beiliegenden Äußerungsbogen an die Polizeiinspektion zurückzusenden".......
Auf dem Bogen befinden sich Fragen wie
- Ort des Einkaufs ( Standort des verwendeten PC, ggf. Internetcafe mit vollst. Anschrift )
- Welches Produkt haben Sie erworben ?
- Welche Gedanken machten Sie sich über die Herkunft der Ware ?
- Wie lautet Ihr Mitgliedsname bei *bay ?
Da soll sich einer nach 1,5 Jahren erinnern, zumal einem Käufer bei *bay nur die Transaktionen der letzten 60 Tage einsehbar sind. Und wieso bitte fragen die nach meinem Mitgliedsnamen, wenn Sie doch offensichtlich meine Adresse von *bay erhalten haben ? Und wenn die Polizei sekundengenau meinen Kauf angeben kann, dann müssen sie doch von *bay entsprechend detaillierte Informationen erhalten haben. Klasse finde ich auch die Frage, welche Gedanken ich mir zum Kauf einer Creme gemacht habe ;-)
So kanns gehen......
"Sehr geehrte Frau Mo,
die Polizei führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft unter dem AZ X Ermittlungen gegen Frau Y wegen Verdachts des fortgeschrittenen Diebstahls/Betrugs durch und bittet um Ihre Mithilfe . Nach den bisherigen Ermittlungen hat die Beschuldigte über einen Zeitraum von 2 Jahren entwendete Kosmetikartikel des Herstellers Z über *bay verkauft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Rahmen des Verfahrens den Status des Zeugen haben.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben Sie am xx.04.2006 um 00:11 Uhr einen Artikel zum Preis von € 35,50 gekauft/ersteigert.
Um Ihnen eine Vorladung bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle zu ersparen
Auf dem Bogen befinden sich Fragen wie
- Ort des Einkaufs ( Standort des verwendeten PC, ggf. Internetcafe mit vollst. Anschrift )
- Welches Produkt haben Sie erworben ?
- Welche Gedanken machten Sie sich über die Herkunft der Ware ?
- Wie lautet Ihr Mitgliedsname bei *bay ?
Da soll sich einer nach 1,5 Jahren erinnern, zumal einem Käufer bei *bay nur die Transaktionen der letzten 60 Tage einsehbar sind. Und wieso bitte fragen die nach meinem Mitgliedsnamen, wenn Sie doch offensichtlich meine Adresse von *bay erhalten haben ? Und wenn die Polizei sekundengenau meinen Kauf angeben kann, dann müssen sie doch von *bay entsprechend detaillierte Informationen erhalten haben. Klasse finde ich auch die Frage, welche Gedanken ich mir zum Kauf einer Creme gemacht habe ;-)
So kanns gehen......
_Mo - 19. November, 20:39