*bay und die Mühlen der Justiz
Frisch aus dem Briefkasten ein Schreiben einer Polizeistation im tiefsten Bayern:
"Sehr geehrte Frau Mo,
die Polizei führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft unter dem AZ X Ermittlungen gegen Frau Y wegen Verdachts des fortgeschrittenen Diebstahls/Betrugs durch und bittet um Ihre Mithilfe . Nach den bisherigen Ermittlungen hat die Beschuldigte über einen Zeitraum von 2 Jahren entwendete Kosmetikartikel des Herstellers Z über *bay verkauft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Rahmen des Verfahrens den Status des Zeugen haben.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben Sie am xx.04.2006 um 00:11 Uhr einen Artikel zum Preis von € 35,50 gekauft/ersteigert.
Um Ihnen eine Vorladung bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle zu ersparen
( schade, denn da arbeiten echt nette Jungs ;-) ) bitten wir Sie, beiliegenden Äußerungsbogen an die Polizeiinspektion zurückzusenden".......
Auf dem Bogen befinden sich Fragen wie
- Ort des Einkaufs ( Standort des verwendeten PC, ggf. Internetcafe mit vollst. Anschrift )
- Welches Produkt haben Sie erworben ?
- Welche Gedanken machten Sie sich über die Herkunft der Ware ?
- Wie lautet Ihr Mitgliedsname bei *bay ?
Da soll sich einer nach 1,5 Jahren erinnern, zumal einem Käufer bei *bay nur die Transaktionen der letzten 60 Tage einsehbar sind. Und wieso bitte fragen die nach meinem Mitgliedsnamen, wenn Sie doch offensichtlich meine Adresse von *bay erhalten haben ? Und wenn die Polizei sekundengenau meinen Kauf angeben kann, dann müssen sie doch von *bay entsprechend detaillierte Informationen erhalten haben. Klasse finde ich auch die Frage, welche Gedanken ich mir zum Kauf einer Creme gemacht habe ;-)
So kanns gehen......
"Sehr geehrte Frau Mo,
die Polizei führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft unter dem AZ X Ermittlungen gegen Frau Y wegen Verdachts des fortgeschrittenen Diebstahls/Betrugs durch und bittet um Ihre Mithilfe . Nach den bisherigen Ermittlungen hat die Beschuldigte über einen Zeitraum von 2 Jahren entwendete Kosmetikartikel des Herstellers Z über *bay verkauft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Rahmen des Verfahrens den Status des Zeugen haben.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben Sie am xx.04.2006 um 00:11 Uhr einen Artikel zum Preis von € 35,50 gekauft/ersteigert.
Um Ihnen eine Vorladung bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle zu ersparen
Auf dem Bogen befinden sich Fragen wie
- Ort des Einkaufs ( Standort des verwendeten PC, ggf. Internetcafe mit vollst. Anschrift )
- Welches Produkt haben Sie erworben ?
- Welche Gedanken machten Sie sich über die Herkunft der Ware ?
- Wie lautet Ihr Mitgliedsname bei *bay ?
Da soll sich einer nach 1,5 Jahren erinnern, zumal einem Käufer bei *bay nur die Transaktionen der letzten 60 Tage einsehbar sind. Und wieso bitte fragen die nach meinem Mitgliedsnamen, wenn Sie doch offensichtlich meine Adresse von *bay erhalten haben ? Und wenn die Polizei sekundengenau meinen Kauf angeben kann, dann müssen sie doch von *bay entsprechend detaillierte Informationen erhalten haben. Klasse finde ich auch die Frage, welche Gedanken ich mir zum Kauf einer Creme gemacht habe ;-)
So kanns gehen......
_Mo - 19. November, 20:39
Ich glaub, es war knapp 2 Jahre später, als sie mir genau so kamen wie dir...
Erinnerung hatte ich fast keine mehr, an was auch, wieso, ihr alleiniges "Glück" war, dass der erste Einkauf doch ein bisserl besser im Kopf bleibt als der 32. ...
Ich hab dann nie mehr was gehört, keine Ahnung, was dabei rauskam...
Aber so was bleibt dann schon in Erinnerung :)))
Ja, und was für Gedanken hast du dir nun zum Cremechen gemacht? Waren sie ähnlich wie meine zur Teichschlammpumpe??? *ROFL*
Schöne Woche! :)
LG Eveline
Ich gehe auch davon aus, dass ich nie wieder etwas davon höre. Schließlich bin ich nur eine von 158 Zeugen. Jedenfalls haben die Jungs damit reichlich zu tun ;-)
Schönes Wochenende, liebe Eveline :-)