Frechheit
Im Rahmen meines Umzuges habe ich online auf der Seite der Post einen Nachsendeantrag für meine Briefsendungen gestellt. Diesen Service läßt sich die Post, im Gegensatz zu meinem letzten Umzug vor 5 Jahren, mittlerweile gut bezahlen. Beim Ausfüllen des Antrages habe ich die Option angekreuzt, dass meine neue Daten NICHT an Andere weitergegeben werden dürfen, auch wenn diese bereits meine alte Anschrift kennen.
Nach allseits erfolgter Adreßänderung bekam ich heute das 1. Mal meine Fernsehzeitung an die neue Adresse zugestellt.
Anbei auch eine Karte der Post: "Sie haben uns mit der Nachsendung Ihrer Briefsendungen beauftragt und gleichzeitig der Weitergabe Ihrer Adresse widersprochen.....Die Erfahrung zeigt, dass Abonnenten oftmals übersehen, dass Zeitschriften nicht nachgesandt werden......Um Beschwerden zu vermeiden und in Ihrem Interesse möchten wir sicherstellen, dass Sie auch nach Ihrem Umzug Ihre abonnierten Zeitschriften erhalten. Zu diesem Zweck teilen wir ausschließlich Verlagen, die Ihre alte Anschrift kennen, Ihre neue Anschrift mit. ..... Wenn Sie damit NICHT einverstanden sind, bitten wir um Rücksendung dieser Karte innerhalb von 10 Werktagen.....!
Hä ???
1. habe ich bereits bei Einrichtung des Nachsendeauftrages die Datenweitergabe ausgeschlossen.
2. trägt das Adreßetikett auf der Zeitschrift bereits meine neue Adresse, womit man davon ausgehen kann, dass ich die Adresse dort bereits geändert habe
3. finde ich es eine Frechheit, dass ich diese Karte zurücksenden soll, um meine bereits abgegebene Willenserklärung erneut zu bestätigen, da anderenfalls automatisch vom Gegenteil ausgegangen wird und meine Adresse dann doch weitergegeben würde.
Großzügigerweise übernimmt die Post das Porto für diese Karte !
Nach allseits erfolgter Adreßänderung bekam ich heute das 1. Mal meine Fernsehzeitung an die neue Adresse zugestellt.
Anbei auch eine Karte der Post: "Sie haben uns mit der Nachsendung Ihrer Briefsendungen beauftragt und gleichzeitig der Weitergabe Ihrer Adresse widersprochen.....Die Erfahrung zeigt, dass Abonnenten oftmals übersehen, dass Zeitschriften nicht nachgesandt werden......Um Beschwerden zu vermeiden und in Ihrem Interesse möchten wir sicherstellen, dass Sie auch nach Ihrem Umzug Ihre abonnierten Zeitschriften erhalten. Zu diesem Zweck teilen wir ausschließlich Verlagen, die Ihre alte Anschrift kennen, Ihre neue Anschrift mit. ..... Wenn Sie damit NICHT einverstanden sind, bitten wir um Rücksendung dieser Karte innerhalb von 10 Werktagen.....!
Hä ???
1. habe ich bereits bei Einrichtung des Nachsendeauftrages die Datenweitergabe ausgeschlossen.
2. trägt das Adreßetikett auf der Zeitschrift bereits meine neue Adresse, womit man davon ausgehen kann, dass ich die Adresse dort bereits geändert habe
3. finde ich es eine Frechheit, dass ich diese Karte zurücksenden soll, um meine bereits abgegebene Willenserklärung erneut zu bestätigen, da anderenfalls automatisch vom Gegenteil ausgegangen wird und meine Adresse dann doch weitergegeben würde.
Großzügigerweise übernimmt die Post das Porto für diese Karte !
_Mo - 2. Februar, 12:00
Also ganz ehrlich...
Und freut mich, dass du deinen Umzug gut geschafft hast. Ich bin ja selbst am renovieren. Aber das dauert noch etwas.
Ich wünsche dir ein schönes und sonniges Wochenende!
LG Evi
mittlerweile schicke ich alle sachen von firmen, die ich nicht bestellt habe, mit "annahme verweigert" zurück.
glückwunsch zum erfolgreichen umzug, übrigens :o) und alles gute für und mit der neuen wohnung!